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   OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2010 - 12 A 1400/09   

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https://dejure.org/2010,22163
OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2010 - 12 A 1400/09 (https://dejure.org/2010,22163)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.07.2010 - 12 A 1400/09 (https://dejure.org/2010,22163)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. Juli 2010 - 12 A 1400/09 (https://dejure.org/2010,22163)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Sprachkompetenz i.R.d. Antrags auf Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft; Berücksichtigung des Umfangs der Sprachvermittlung durch Verwandte eines Antragstellers; Notwendigkeit der Fähigkeit zu einem einigermaßen flüssigen Austausch von Rede und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwVfG § 51 Abs. 5
    Anforderungen an die Sprachkompetenz i.R.d. Antrags auf Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft; Berücksichtigung des Umfangs der Sprachvermittlung durch Verwandte eines Antragstellers; Notwendigkeit der Fähigkeit zu einem einigermaßen flüssigen Austausch von Rede und ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 11.03

    Familiäre Vermittlung der deutschen Sprache; deutsche Sprache, familiäre

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2010 - 12 A 1400/09
    Dass die Klägerin in der mündlichen Verhandlung vom 13. Mai 2009 trotz des Umstandes, dass sie einige der ihr gestellten einfachen Fragen nicht verstanden hat, in Bezug auf einfache Themen i.S.d. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerwG, Urteile vom 4. September 2003 - 5 C 33.02 -, BVerwGE 119, 6, juris, - 5 C 11.03 -, NVwZ 2004, 753, juris, zu einem einigermaßen flüssigen Austausch von Rede und Gegenrede in der Lage gewesen ist, und dieser Stand der Sprachkompetenz schon im Dezember 2005 gegeben gewesen und damit geeignet ist, eine offensichtliche Fehlbeurteilung der Sprachkenntnisse der Klägerin zu diesem Zeitpunkt zu begründen, ist weder ansatzweise dargelegt noch sonst ersichtlich.

    Eine Abweichung des angefochtenen Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) vom Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 2004 - 2 BvR 779/04 -, ArbuR 2004, 463, juris und vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. September 2003 - 5 C 11.03 -, a.a.O., ist schon nicht dargelegt.

  • BVerfG, 19.10.2004 - 2 BvR 779/04

    Zum Anspruch auf rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2010 - 12 A 1400/09
    Eine Abweichung des angefochtenen Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) vom Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 2004 - 2 BvR 779/04 -, ArbuR 2004, 463, juris und vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. September 2003 - 5 C 11.03 -, a.a.O., ist schon nicht dargelegt.
  • BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 33.02

    Familiäre Vermittlung der deutschen Sprache; deutsche Sprache, familiäre

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2010 - 12 A 1400/09
    Dass die Klägerin in der mündlichen Verhandlung vom 13. Mai 2009 trotz des Umstandes, dass sie einige der ihr gestellten einfachen Fragen nicht verstanden hat, in Bezug auf einfache Themen i.S.d. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerwG, Urteile vom 4. September 2003 - 5 C 33.02 -, BVerwGE 119, 6, juris, - 5 C 11.03 -, NVwZ 2004, 753, juris, zu einem einigermaßen flüssigen Austausch von Rede und Gegenrede in der Lage gewesen ist, und dieser Stand der Sprachkompetenz schon im Dezember 2005 gegeben gewesen und damit geeignet ist, eine offensichtliche Fehlbeurteilung der Sprachkenntnisse der Klägerin zu diesem Zeitpunkt zu begründen, ist weder ansatzweise dargelegt noch sonst ersichtlich.
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